Steuerberatung
Wir konzentrieren uns ...
... auf die Bereiche des Steuerrechts, die für unsere Mandanten von Relevanz sind. Denn wir haben uns bereits bei der Gründung unserer Gesellschaft im Jahr 1995 entschieden: wir wollen Spezialist für die Beratung der Heilberufe sein.
Was nützt es einem Arzt, wenn sein Steuerberater "fit" ist im Bereich der Umsatzbesteuerung von Internetleistungen, aber nicht erklären kann, welche Leistungen des Arztes der Umsatzsteuer unterliegen und welche nicht. Wo liegt die Grenze zwischen umsatzsteuerfreien medizinischen Leistungen und umsatzsteuerpflichtigen kosmetischen Leistungen, welche Gutachten sind umsatzsteuerpflichtig und welche nicht?
Was einerseits gesundheitspolitisch gewollt ist, wie z.B. die Anstellung ärztlicher Kollegen, wird andererseits mit Gewerbesteuer bedroht. Gefordert ist deshalb ein ganzheitlicher Ansatz: ist es sinnvoll, einen Kassenarztsitz mit einem angestellten Arzt zu besetzen? Welcher mögliche Ertrag verbleibt - auch wenn Gewerbesteuer zu zahlen sein sollte? Oder sollte es doch ggf. ein Partner sein? Hilft das geplante Vorhaben, Ihre persönlichen Ziele zu erreichen. Dazu beraten wir Sie umfassend, über die Steuern hinaus.
Vorausschauend ...
Da ein erheblicher Teil des erwirtschafteten Gewinns für Steuerzahlungen aufzuwenden ist, informieren wir unsere Mandanten rechtzeitig über die zu erwartenden Steuerzahlungen, damit eine adäquate Liquiditätsvorsorge getroffen werden kann.
Anhand der arztspezifischen Finanzwirtschaftlichen Auswertung [267 KB]
kann die Entwicklung der Praxiszahlen zeitnah verfolgt werden. Darauf aufbauend erstellen wir bei Bedarf, spätestens aber nach Eingang der letzten KV-Restzahlung im Oktober oder November, eine Hochrechnung für das laufende Jahr.
Diese Hochrechnung findet Eingang in die Übersicht Einkünfte / Steuern [297 KB]
, in der alle wesentlichen Zahlen zusammengestellt sind. Hier sind insbesondere auch die Auswirkungen von Ansparabschreibungen bzw. Investitionsabzugsbeträgen dargestellt: neben der zeitlichen Komponete müssen Sie stets wissen, wie hoch Ihre latenten Steuern aus dieser Position sind.
... informieren
Von niedergelassenen Ärzten sind zunehmend steuerliche Änderungen zur Kenntnis zu nehmen. Welche ärztlichen Leistungen sind weiterhin umsatzsteuerfrei, welche umsatzsteuerpflichtig? Liegt ggf. eine gewerbliche Tätigkeit vor? Diese Fragen sind insbesondere vor dem Hintergrund der Ausweitung des Leistungsangebotes (Selbstzahlerleistungen), bei Kooperationen (IV) und der Anstellung ärztlicher Mitarbeiter zu prüfen. Über Neuerungen im Steuerrecht informieren wir Sie monatlich aktuell durch unseren "Steuerbrief für Ärzte und Zahnärzte".
Erklären und Ihre Interessen vertreten
Den steuerberatenden Berufen wird gelegentlich vorgeworfen, mit den Steuererklärungen für abgelaufene Jahre lediglich "Vergangenheitsbewältigung" zu betreiben. Die sorgfältige Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit: hier wird nicht zuletzt der Erfolg der unternehmerischen Tätigkeit eines Arztes dargestellt. Und hier kann man auch ablesen, welche Erfolge sich aus einer zukunftsorientierten Beratungstätigkeit ergeben haben.
Natürlich erstellen wir für Sie neben den regelmäßigen Erklärungen (z.B. Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung) auch alle anderen Steuererklärungen. Eine vollständige Aufzählung möchten wir Ihnen an dieser Stelle ersparen.
Darüber hinaus vertreten wir Ihre Interessen im aussergerichtlichen wie auch im gerichtlichen Verfahren.
