Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
kennen Sie den Erfahrungsgrundsatz, nach dem ein Betriebs-Kfz selbst bei Besitz eines Privatfahrzeugs privat genutzt wird? Lesen Sie gleich, wie Sie die Versteuerung des Nutzungsvorteils umgehen.
Im Steuertipp erfahren Sie, warum Sie stets auf die Qualifikation achten sollten, wenn Sie ärztliche Leistungen durch einen Dritten erbringen lassen, die dieser nicht mit Ihren Patienten, sondern mit Ihnen abrechnet.


















