Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

haben Sie schon einmal in Erwägung gezogen, sich Mittel von Ihrer Privatärztlichen Verrechnungsstelle zu beschaffen, und sich gefragt, wie diese einkommensteuerrechtlich behandelt werden?
Dann informieren Sie sich im ersten Beitrag dieser Ausgabe. Wissenswertes für Sie als freiberuflich tätiger Arzt bringt auch der Steuertipp, in dem Sie erfahren, wann Sie Ihr Wahlrecht zur Einnahmenüberschussrechnung ausüben müssen.

In dieser Ausgabe:

Privatärztliche Verrechnungsstelle: Wann gilt Zahlung als Betriebseinnahme?

Eingang eines Feststellungsbescheides: Keine Wiedereinsetzung bei Vertreterverschulden

Kindergeldanspruch: Bei Vollzeitarbeitsverhältnis ist Promotion keine Berufsausbildung

Umsatzsteuer: Kinesiologie ist keine Heilbehandlung

Durchlaufende Posten: Freiberufler müssen Gelder trennen

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung: Steuervergünstigungen für Bürger und Unternehmen

Haushaltsnahe Dienstleistungen Keine Steuerermäßigung bei Barzahlung

Versicherungsbeiträge Keine Lohnsteuerermäßigung für Beiträge zur Rürup-Rente

Vorsteuerabzug Dachgeschossausbau als eigenständiges Aufteilungsobjekt

Entfernungspauschale BFH versagt Entfernungspauschale für Familienheimflüge

Steuertipp EÜR-Wahlrecht bis zur Bestandskraft der Steuerfestsetzung