Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
haben Sie schon einmal in Erwägung gezogen, sich Mittel von Ihrer Privatärztlichen Verrechnungsstelle zu beschaffen, und sich gefragt, wie diese einkommensteuerrechtlich behandelt werden?
Dann informieren Sie sich im ersten Beitrag dieser Ausgabe. Wissenswertes für Sie als freiberuflich tätiger Arzt bringt auch der Steuertipp, in dem Sie erfahren, wann Sie Ihr Wahlrecht zur Einnahmenüberschussrechnung ausüben müssen.


















