Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

kennen Sie den Erfahrungsgrundsatz, nach dem ein Betriebs-Kfz selbst bei Besitz eines Privatfahrzeugs privat genutzt wird? Lesen Sie gleich, wie Sie die Versteuerung des Nutzungsvorteils umgehen.

Im Steuertipp erfahren Sie, warum Sie stets auf die Qualifikation achten sollten, wenn Sie ärztliche Leistungen durch einen Dritten erbringen lassen, die dieser nicht mit Ihren Patienten, sondern mit Ihnen abrechnet.


Häusliches Arbeitszimmer: kein Tätigkeitsmittelpunkt bei weitem Betätigungsfeld

Dienstfahrzeugnutzung: Wie kann die Vermutung der Privatnutzung widerlegt werden?

Rentenbesteuerung: Was bedeutet die Öffnungsklausel für Ärzte?

Ermäßigte Besteuerung: Wenn Honorare über mehr als zwei Jahre nachgezahlt werden

Betriebsvermögen: Wertpapiere gehören oft nicht dazu

Bewirtungskosten: Betriebsausgabenabzug auch bei fehlenden Rechnungsangaben möglich

Vermietungsverluste: Anerkennung nur bei ernsthafter Vermietungsabsicht möglich

Drittleistungen gegenüber Patienten: Achten Sie auf den Vorsteuerabzug!


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