Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

in der aktuellen Ausgabe der Mandanten-Information möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, wie wichtig es ist, den Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe bewusst zu wählen, weil Änderungen im Nachhinein nicht mehr möglich sind.

Außerdem erfahren Sie im Steuertipp, unter welchen Voraussetzungen ein lediger Arzt eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung geltend machen kann.


Zeitpunkt der Betriebsaufgabe: Fortführung in geringem Umfang ist unschädlich

Kfz-Steuer: Ein Van wird als Pkw eingestuft!

Pkw-Nutzung: Ohne Gegenbeweis darf das Finanzamt Privatfahrten unterstellen

Personalüberlassung an externes Labor: Gericht bejaht Umsatzsteuerfreiheit

Häusliches Arbeitszimmer: Wie teilen Ehegatten die Kosten bei gemeinsamer Nutzung auf?

Aufteilungs- und Abzugsverbot: Gemischt veranlasste Aufwendungen können ab jetzt aufgeteilt werden!

Umsatzsteuer: Ohne Attest sind Yogakurse keine Heilbehandlungen

Steuertipp: So kann ein lediger Arzt doppelte Haushaltsführung geltend machen


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