Als Arzt haben Sie sich spezialisiert.


Erwarten Sie das auch von Ihrem Berater?

Was bei Ärzten und Rechtsanwälten aus gutem Grund seit langem praktiziert wird, ist seit 2008 auch für Steuerberater möglich: nach einer Fortbildung mit Abschlussprüfung und Nachweis praktischer Erfahrungen kann eine Fachberaterbezeichnung verliehen werden.

Dabei handelt es sich in der Regel um Fachberaterqualifikationen, die sich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet beziehen, wie z.B. Fachberater für internationales Steuerrecht.

Ein in Deutschland bisher einzigartiger, weil branchenbezogener Fachberaterlehrgang ist der "Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH)".

Die Inhalte haben wir im Überblick unten aufgeführt.


Qualifikation, Erfahrung und Netzwerk

Natürlich reicht der erfolgreiche Abschluss einer Fortbildung allein nicht aus, um qualifiziert beraten zu können. Die mit der Aufrechterhaltung der Fachberaterbezeichnung verbundene Verpflichtung zur Fortbildung trägt wie im ärztlichen Bereich dazu bei, Qualitätsstandards zu halten.

Neben einem aktuellen Informationsstand ist eine langjährige Erfahrung auf dem Beratungsgebiet die zweite Säule unsere Tätigkeit.

Nicht zuletzt sind es die vielfältigen Kontakte zu anderen Leistungserbringern, die Ihnen eine umfassende Beratung garantieren, auch wenn Ihre Fragenstellung über unsere Kernkompetenzen hinausgeht. Nutzen Sie unsere Netzwerkkontakte zu Ihrem Vorteil!


Inhalte des Fachberaterlehrgangs

Das Gesundheitswesen der Bundesrepublik Deutschland
Das Zulassungsverfahren - Notwendige Genehmigungen im Praxisbetrieb
Ärztliches und zahnärztliches Berufsrecht sowie das Berufsrecht anderer Heil- und Heilhilfsberufe
Ärzte und Zahnärzte im Steuerrecht
Andere Heil- und Heilhilfsberufe im Steuerrecht.
Praxiskooperation und Praxisfusion
Einzelverträge / Strukturverträge - Integrationsverträge, besondere Versorgungsverträge, Verträge mit Krankenhäusern
Die Abrechnung nach EBM und GOÄ bei den niedergelassenen Ärzten sowie nach BEMA und GOZ bei den niedergelassenen Zahnärzten
Die rechtssichere Abrechnung und Problemkreis „Wirtschaftlichkeitsprüfung / Regressverfahren“
Sekundärmarkt „IGeL“ - Marketing in der Arzt-/Zahnarztpraxis - Werberecht
Betriebswirtschaftliche Praxisführung - Praxisbewertung
Qualitätsmanagement und Controlling in der Praxis
Medizinische Grundbegriffe und notwendiges medizinisches Basiswissen
Zahnmedizinische Grundbegriffe und notwendiges zahnmedizinisches Basiswissen
Die Arzt-/Zahnarztpraxis in der Krise / Insolvenz


Eine Fortbildungsverpflichtung

zur Aufrechterhaltung der Fachberaterbezeichnung besteht hier wie auch im ärztlichen Bereich.


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